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   RG, 05.11.1919 - Rep. V. 121/19   

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https://dejure.org/1919,165
RG, 05.11.1919 - Rep. V. 121/19 (https://dejure.org/1919,165)
RG, Entscheidung vom 05.11.1919 - Rep. V. 121/19 (https://dejure.org/1919,165)
RG, Entscheidung vom 05. November 1919 - Rep. V. 121/19 (https://dejure.org/1919,165)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Staatsbibliothek Berlin

    1. Ist die Überschwemmung unterhalb liegender Grundstücke infolge Durchbruchs im Flußbette errichteter Dämme als eine durch den Einsturz oder die Ablösung von Teilen eines mit einem Grundstücke verbundenen Werkes entstandene Beschädigung der Grundstücke anzusehen? 2. ...

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Überschwemmung durch Dammbruch.

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • RGZ 97, 112
 
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Wird zitiert von ... (7)

  • BGH, 14.06.1976 - III ZR 81/74

    Schadensersatz- und Aufwendungsersatzansprüche gegen den Vermieter eines

    Nach ständiger Rechtsprechung, von der abzugehen kein Anlaß besteht, muß der Schaden nach dem Sinn und Zweck des § 836 BGB vielmehr gerade durch die "bewegend wirkende Kraft des Einsturzes oder der Ablösung, wenn auch durch Vermittlung dadurch in Bewegung gesetzter anderer Massen", verursacht worden sein (BGH VersR 61, 803 [805 li. Sp.] = NJW 61, 1670 [1671] = JZ 62, 96; RGZ 97, 112, 114; 172, 156, 161; RG Recht 1910 Nr. 3921).

    Entsprechend hatte schon das RG für Überschwemmungsschäden entschieden, die durch den Bruch von Deichen entstanden waren (RGZ 97, 112, 114 f.; 133, 1, 6; HRR 1930 Nr. 1104).

  • BGH, 12.06.1973 - VI ZR 163/71

    Inanspruchnahme eines außerhalb des Sozialversicherungsverhältnisses stehenden

    Nicht erforderlich ist, daß der abstürzende Teil des Werkes als solcher unmittelbar die Beschädigung herbeigeführt hat, wenn nur bei gewöhnlichem Geschehensablauf die Unfallfolge eintreten konnte, also auch dann, wenn wie hier ein Brett nachgibt und dadurch der Kläger in die Tiefe stürzt (vgl. RGZ 52, 236; 97, 112).
  • OLG Koblenz, 17.11.2020 - 1 OWi 6 SsRs 271/20

    Bußgeldverfahren wegen Geschwindigkeitsüberschreitung: Unterbliebene

    Die Rechtsbeschwerde wird gem. § 80 Abs. 1 Nr. 1 OWiG zur Fortbildung des Rechts und zur Sicherung einer einheitlichen Rechtsprechung zugelassen, weil zu prüfen ist, ob der Fall Anlass gibt, im Lichte der Entscheidungen des Verfassungsgerichtshofes des Saarlandes vom 5. Juli 2019 (Lv 7/17 -, juris) und des Verfassungsgerichtshofes Rheinland-Pfalz vom 15. Januar 2020 (VGH B 19/19 -, juris) von der bisherigen Rechtsprechung des OLG Koblenz (z.B. Senatsbeschluss vom 31. Mai 2019 - 1 OWi 6 SsRs 121/19; OLG Koblenz, Beschluss vom 5. Juni 2019 - 2 OWi 6 SsBs 58/19 jeweils m.w.N.) abzurücken, wonach die unterbliebene Überlassung von sämtlichen Rohmessdaten weder eine Verletzung des rechtlichen Gehörs noch einen Verstoß gegen das faire Verfahren bzw. eine effektive Verteidigung darstellt.
  • OLG Hamm, 31.01.2011 - 5 U 91/10

    Durchfeuchtete Kellerwand nach Beschädigung der Verrohrung eines Baches

    Dieser soll vor Gefahren schützen, die aus fehlerhaft errichteten oder unterhaltenen Anlagen entstehen (RG, Urt. v. 05.11.1919 - V 121/19 - RGZ 97, 112, 115; vgl. auch Staudinger/ Belling , 2008, § 836 BGB Rn. 10).
  • VG Hannover, 08.03.2023 - 15 A 2168/19

    Betriebsuntersagung eines vom sog. Dieselskandal betroffenen, nicht

    Ein von der zuständigen Typengenehmigungsbehörde in einem Schreiben an sämtliche europäischen Typengenehmigungsbehörden eindeutig als nicht vorschriftsmäßig eingeordneter Kraftfahrzeugtyp kann vor diesem Hintergrund von den nationalen Zulassungsbehörden - ebenfalls - als nicht vorschriftsmäßig im Sinne des § 5 Abs. 1 FZV eingestuft werden, denn eine nachträgliche Nebenbestimmung zu einer erteilten Typgenehmigung ist nicht die einzige Möglichkeit, die Rechtsscheinwirkung der Vorschriftsmäßigkeit zu beseitigen (vgl. etwa VG Schleswig, Urteil vom 13. August 2021 - 3 A 310/20 -, V.n.b.; VG Chemnitz, Urteil vom 19. August 2020 - 2 K 121/19 -, V.n.b., Bl. 9 ff. des UA und die vom Kläger vorgelegte Entscheidung des VG Mainz, Beschluss vom 18. Dezember 2019 - 3 L 1127/19.MZ -, Bl. 63 GA "auf andere Weise").

    Ist ein Fahrzeug - etwa durch Verschleiß von Reifen oder Bremsen - nachträglich verkehrsunsicher geworden, kann weder eine Typgenehmigung noch eine Zulassung einer auf § 5 Abs. 1 FZV gestützten Untersagung des Betriebs eines Kraftfahrzeuges entgegenstehen (vgl. Nds. OVG, Beschluss am 23. Januar 2020 - 12 ME 181/19 -, V.n.b., Bl. 5 f. des UA; vgl. ferner im Ergebnis VG Schleswig, Urteil vom 13. August 2021 - 3 A 310/20 -, V.n.b., Bl. 10 ff. des UA; VG Chemnitz, Urteil vom 19. August 2020 - 2 K 121/19 -, V.n.b., Bl. 9 ff. des UA).

  • BGH, 12.10.1978 - II ZR 185/76

    Anspruch auf den Ersatz der Wiederherstellungskosten für einen Aalschocker nebst

    Denn auch ein solcher Sachverhalt fällt unter den Tatbestand des § 836 Abs. 1 BGB (vgl. BGH, Urt. v. 30.5. 61 - VI ZR 310/56, VersR 1961, 803, 805; RGZ 97, 112, 114; RG HRR 1930, 1104; RG WarnRspr. 1913 Nr. 417).
  • BGH, 30.03.1965 - V ZR 228/62

    Begriff des Verrichtungsgehilfen - Verrichtungsgehilfe bei Ausbau eines Tunnels -

    Er ergänzt insoweit den § 906 BGB für das spezielle Gebiet der Zuführung von Wasser auf ein Nachbargrundstück (vgl. Soergel/Siebert, BGB 9. Aufl. § 906 Rdn. 55; RGZ 97, 112, 115; Holtz/Kreutz/Schlegelberger, Das Preußische Wassergesetz, 3. und 4. Aufl. Vorbem. III zu den Erläuterungen zum Gesetz).
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